Abfallwirtschaftskonzept: HAK Mattersburg
Gemäß dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002, BGBl.Nr. 102/2002 i.d.g.F.,) sind alle Betriebe ab dem/der 21. MitarbeiterIn verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.
Dies gilt auch für Schulen (als MitarbeiterInnen gelten hier sowohl Lehrende wie auch nicht lehrendes Personal, aber nicht die SchülerInnen). Dabei sind zusätzlich die von den Bundesländern beschlossenen Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, -pläne und -verordnungen zu berücksichtigen.
Grundlegende Bestimmungen
Schulen produzieren wie alle Betriebe verschiedenste Abfälle. Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gibt zunächst Aufschluss über Art, Menge, Herkunftsort sowie Verbleib aller in der Schule anfallenden Abfälle. Dazu werden in einem AWK alle organisatorischen Vorkehrungen dargestellt, die von der Schule zur Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften getroffen werden. Weiters muss das AWK auch eine Abschätzung über die zukünftige Entwicklung sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung beinhalten. Das AWK sollte bei allen abfallrelevanten Änderungen (z.B. Renovierungen, Schulzubau), spätestens aber alle fünf Jahre aktualisiert werden. Sinnvoll ist eine jährliche Aktualisierung. Das AWK ist auf Verlangen der jeweiligen Behörde vorzulegen.
Vorteile für Schulen
Mit der Erstellung und Fortschreibung des AWK kann die Schule nicht nur die eigenen Schwachstellen identifizieren, sie kann auch die ganze Schulgemeinschaft in die Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele mit einbeziehen. Durch den Überblick über Abfälle und/oder Materialflüsse werden Verbesserungen bei der Sammellogistik sowie strategische Ansätze zur qualitativen und quantitativen Abfallvermeidung erkennbar. Damit können nicht nur Entsorgungskosten eingespart, sondern auch organisatorische Maßnahmen (z.B. Optimierung der Entsorgungswege für das Reinigungspersonal) getroffen werden. Über die Einbeziehung der SchülerInnen in die Erstellung des AWK, die Fortschreibung, die Analysen (z.B. Kennzahlenbildung) sowie die Umsetzung der ausgearbeiteten Abfalllogistik wird der Bewusstseinsbildungsprozess unterstützt. Damit wird eine Multiplikationswirkung aus der Schule hinaus in die Familien bzw. das Umfeld der Schule möglich.
Umsetzung
Die für das AWK erforderlichen Daten müssen menügeführt Schritt für Schritt in das AWK-Tool eingeben werden. Dieses erstellt daraus automatisch das AWK der Schule, das gespeichert, weiterbearbeitet und ausgedruckt werden kann. Außerdem erstellt das AWK-Tool automatisch die Kennzahlen und Grafiken über Mengen sowie die Kostenentwicklung der Abfälle und erleichtert damit ohne weiteren Aufwand ein Abfallcontrolling.
Das AWK muss folgende Angaben umfassen:
- Beschreibung der Betriebsanlage (Gebäude, Flächen, Raumaufteilung, Maschinen- und Gerätelisten, Fuhrpark)
- Verfahrensbezogene Darstellung (alle Tätigkeiten, die von MitarbeiterInnen ausgeführt werden inkl. Zuordnung der dabei entstehenden Abfälle)
- Auflistung aller abfallrelevanten Einsatzstoffe und Mengen Abfallrelevante Darstellung (Beschreibung aller anfallenden Abfälle)
- Beschreibung der schulinternen Abfalllogistik
- Beschreibung der schulinternen Maßnahmen zur Abfallverwertung bzw. Abfallvermeidung
- Dokumentation über Nicht gefährliche Abfälle (inkl. Entsorgerliste)
- Dokumentation über Gefährliche Abfälle (inkl. Entsorgerliste)
- Abfallrechtsregister
- Abschätzung der zukünftigen Entwicklung durchgeführte Überprüfungen (durch Verwaltungsbehörden, bei Zertifizierungen)